- Anlagenrechnung
- 1. Begriff: Teilgebiet des ⇡ internen Rechnungswesens, das Bestand und Veränderungen des Produktionsfaktors ⇡ Anlagen im Unternehmen art-, mengen- und wertmäßig erfasst.- 2. Aufgabe: Die A. soll dem Management all jene Informationen bereitstellen, die diese für anlagenbezogene Entscheidungen benötigt. Hierzu zählen u.a. Auswahl zwischen unterschiedlichen Anlagen, Festlegung der Instandhaltungsstrategie und -politik (schadensbedingte oder vorbeugende Instandhaltung), Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunkts.- 3. Teilgebiete: a) Wertrechnungen: Die A. muss sämtliche Stationen im Rahmen des Lebenszyklus von Anlagen gesondert erfassen. Damit lassen sich Rechnungen unterscheiden, die die Projektierungskosten (z.B. Kosten der Anlagenkonstruktion), Bereitstellungskosten (bes. ⇡ Anschaffungskosten oder ⇡ Herstellungskosten), Bereithaltungskosten, Nutzungskosten (z.B. Kosten laufzeitabhängiger Wartungen), ⇡ Anlagenverbesserungskosten und Ausmusterungskosten (z.B. Abbruchkosten) abbilden.- b) Mengen- und Zeitrechnungen: Es werden technische Daten (z.B. elektrische Anschlusswerte) und die mengenmäßig-zeitliche Inanspruchnahme der Anlagen (⇡ AWF-Maschinenkarten, ⇡ Grundrechnung der Potenziale) erfasst.
Lexikon der Economics. 2013.